Zum Hauptinhalt springen

Freie Heilpraktikerpraxis

für

Naturheilkunde

Kosten

Leistungen von Heilpraktikern werden privat abgerechnet.
Honorar ist vor Therapiebeginn zu vereinbaren.
Bezahlt werden diese in bar bzw. nach Rechnungsstellung.
Manche Private Krankenkassen wie auch Beihilfen übernehmen Honorarkosten, es bedarf jedoch einer Abklärung mit der zuständigen Krankenkasse.

Kostenerstattung für Psychotherapie durch Gesetzliche Krankenkasse

Eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V im Rahmen der Ermessensentscheidung (ganz oder teilweise) ist möglich. Es bedarf einer Antragstellung und eines Nachweises, dass:

  1. die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu lang sind und
  2. Ihre Behandlung notwendig ist (Überweisung vom Hausarzt inkl. Diagnose)

Laut Bundessozialgericht sind Wartezeiten von mehr als 3 Monaten für Erwachsene und 6 Wochen bei Minderjährigen unzumutbar und mehr als drei Behandlungsanfragen aus menschlichen und ethischen Gründen ebenfalls nicht zumutbar.

Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne!

>>> Hier ein Beispiel für einen Antrag (PDF)